Was
benötige ich an Unterlagen?
Für
die Anmeldung in der Fahrschule benötigen
Sie nur einen Personalausweis
oder Pass.
Da wir für den Ausbildungsvertrag nicht nur Ihre persönlichen
Daten sondern auch Ihre Unterschrift und evtl. auch die eines Erziehungsberechtigten
benötigen, lässt es sich leider nicht vermeiden, dass
Sie zur Anmeldung zu uns kommen.
Erst später, beim Antrag auf Erteilung
einer Fahrerlaubnis bei Ihrer Verbandsgemeinde benötigen
Sie:
1. Ein Passbild
2. Bescheinigung über den Sehtest
3. Eine Bescheinigung über den Lehrgang:
Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Den Lehrgang können
Sie bei den Hilfseinrichtungen DRK, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter
Unfallhilfe, Arbeiter-Samariter-Bund
und beim DLRG machen.
Wann
sollte man mit der Fahrausbildung beginnen ?
Wir empfehlen 3-6 Monate vor Erreichen des notwendigen
Mindestalters für die jeweilige Klasse.
Gilt
meine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland?
EU-Führerscheine gelten unbegrenzt. Andere Fahrerlaubnisse
müssen innerhalb von 6 Monaten umgeschrieben werden. Bitte
informieren Sie sich rechtzeitig, da nicht alle Führerscheine
vollständig anerkannt werden. In manchen Fällen ist
eine theoretische und/oder praktische Prüfung vorgeschrieben.
Gilt
mein alter Führerschein noch?
Es gelten alle Führerscheine in Deutschland. Bei Fahrten
ins Ausland sollte man beachten, dass das Bild im Führerschein
noch mit dem Inhaber übereinstimmt. Andernfalls sind erhebliche
Probleme zu erwarten.
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