Häufige Fragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was benötige ich an Unterlagen?

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigen Sie nur einen Personalausweis oder Pass.
Da wir für den Ausbildungsvertrag nicht nur Ihre persönlichen Daten sondern auch Ihre Unterschrift und evtl. auch die eines Erziehungsberechtigten benötigen, lässt es sich leider nicht vermeiden, dass Sie zur Anmeldung zu uns kommen.
Erst später, beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ihrer Verbandsgemeinde benötigen Sie:

1. Ein Passbild
2. Bescheinigung über den Sehtest
3. Eine Bescheinigung über den Lehrgang: Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Den Lehrgang können Sie bei den Hilfseinrichtungen DRK, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe, Arbeiter-Samariter-Bund und beim DLRG machen.

Wann sollte man mit der Fahrausbildung beginnen ?
Wir empfehlen 3-6 Monate vor Erreichen des notwendigen Mindestalters für die jeweilige Klasse.

Gilt meine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland?
EU-Führerscheine gelten unbegrenzt. Andere Fahrerlaubnisse müssen innerhalb von 6 Monaten umgeschrieben werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da nicht alle Führerscheine vollständig anerkannt werden. In manchen Fällen ist eine theoretische und/oder praktische Prüfung vorgeschrieben.

Gilt mein alter Führerschein noch?
Es gelten alle Führerscheine in Deutschland. Bei Fahrten ins Ausland sollte man beachten, dass das Bild im Führerschein noch mit dem Inhaber übereinstimmt. Andernfalls sind erhebliche Probleme zu erwarten.


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