Das Punktesystem gewährleistet mit einem einheitlichen Maßnahmenkatalog
die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig
gewordenen Personen. Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister
eingetragenen rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40
Euro) und rechtskräftigen Straftaten. Die Bewertung der Verkehrsverstöße
findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten
werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf
bis sieben Punkten
8-13 Punkte:
Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen
zu können.
14-17 Punkte:
Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
ab 18 Punkte:
Entziehung der Fahrerlaubnis.
Punkteabbau:
Automatischer Abbau:
Punkte werden nach Zeit abgebaut. Ordnungwidrigkeiten im Regelfall
nach zwei Jahren und Straftaten nach fünf Jahren. Dies gilt
nur, wenn keinen weiteren Delikte hinzukommen. Andererseits
greifen verschiedene Fristen, welche alles verlängern.
Wichtiger Hinweis: Wahrend der Probezeit werden keine Punkte
getilgt.
Aufbauseminare:
Durch den Besuch eines Aufbauseminars können je nach aktuellem
Punktestand bis zu 4 Punkte abgebaut werden.
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