Punkte

 

 

 

 


Das Punktesystem gewährleistet mit einem einheitlichen Maßnahmenkatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und rechtskräftigen Straftaten. Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten

8-13 Punkte:
Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.

14-17 Punkte:
Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

ab 18 Punkte:
Entziehung der Fahrerlaubnis.

Punkteabbau:

Automatischer Abbau:
Punkte werden nach Zeit abgebaut. Ordnungwidrigkeiten im Regelfall nach zwei Jahren und Straftaten nach fünf Jahren. Dies gilt nur, wenn keinen weiteren Delikte hinzukommen. Andererseits greifen verschiedene Fristen, welche alles verlängern.
Wichtiger Hinweis: Wahrend der Probezeit werden keine Punkte getilgt.

Aufbauseminare:
Durch den Besuch eines Aufbauseminars können je nach aktuellem Punktestand bis zu 4 Punkte abgebaut werden.


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